Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder waren und sind Kunstfreunde, die sich durch Pflege und Förderung der Kunst, der Kultur im allgemeinen oder um die Gesellschaft selbst verdient gemacht haben sowie Künstler, die sich durch die Art ihres Schaffens in keine der bestehenden Sektionen richtig einordnen ließen. Nach den Statuten vom 30. Dezember 1986 bildeten die ao. Mitglieder das sogenannte Kuratorium der Gesellschaft und wählten jedes dritte Jahr einen Vorsitzenden, der dem Vorstand mit Sitz und Stimme angehörte. Diese Bestimmung wurde in der Hauptversammlung am 29. September 1998 gelöscht.

Über ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bis 1976 konnten die außerordentlichen Mitglieder nur in den Monats- bzw. Hauptversammlungen aufgenommen werden. Die Statuten vom 22. Dezember 1976 brachten diesbezüglich eine Erleichterung; damals ist auch die Eindrittel-Klausel gefallen, die ohnehin, abgesehen von der Anfangszeit der Genossenschaft, ohne Bedeutung war. Die außerordentlichen Mitglieder zahlen den gleichen Jahresbeitrag wie die ordentlichen Mitglieder und haben im Allgemeinen bis auf das Stimmrecht die gleichen Rechte und Pflichten.

Die Existenz der außerordentlichen Mitglieder führte früher oft zur Verstimmung unter den Teilnehmern, vor allem, als das Gesuch eines Teilnehmers um die außerordentliche Mitgliedschaft vom Ausschuss oder der Hauptversammlung abgelehnt wurde. Die außerordentliche Mitgliedschaft wurde von Anfang an als eine besondere Ehrung angesehen; sie war eine Auszeichnung der Genossenschaft für ihre Kunstfreunde und Mäzene, die man aber dadurch auch an das Künstlerhaus binden wollte. Teilnehmer konnte praktisch jeder werden, der einige Bürgende fand und bereit war, den höheren Beitrag zu zahlen. Zur außerordentlichen Mitgliedschaft gehörte mehr: nicht nur das Interesse am geselligen Verkehr unter Künstlern, das jedem Teilnehmer eigen war, sondern darüber hinaus wahre persönliche Leistungen für die Genossenschaft. Viele außerordentliche Mitglieder wurden später zu Stiftern, andere zu Ehrenmitgliedern. Die Zahl der außerordentlichen Mitglieder schwankte in den ersten Jahren der Genossenschaft, wurde dann aber relativ konstant: 1861 gab es 40 außerordentliche Mitglieder, 1862 33, 1863 29, 1864 27, 1865 26, 1866 20, 1867 25, 1868 36, 1869 52, 1870 71, 1871 102, 1872 99, 1873 100, 1880 136, 1890 133, 1900 111, 1905 96, 1910 85, 1913 80, 1914 74, 1918 65, 1919 64, 1920 66, 1922 67.

Die Abnahme nach der Jahrhundertwende wurde durch Todesfälle und Austritte verursacht; Neuernennungen gab es demgegenüber nur wenige. 1927 gab es 56 ao. Mitglieder, 1941 21, 1950 21, 1961 35, 1964 49, 1967 44, 1971 52, 1975 50, 1978 65, 1980 74, 1986 88, 1995 72. Die Zahlen sprechen für sich, auch sie dokumentieren die Stagnation in der Ersten Republik, den Verlust der Verfolgten nach 1938, die Neuaufnahmen der fünfziger Jahre und den Aufstieg in der Ära Hans Mayr.

Unter den außerordentlichen Mitgliedern waren zeitweise auch bildende Künstler, die man aus verschiedenen Beweggründen nicht zu ordentlichen Mitgliedern ernennen wollte oder die erst gar nicht darum ansuchten: Baumeister, Steinmetze, Kunstgewerbler. Am 17. März 1948 wurde Frau Hedwig zum Tobel, eine Graphikerin, die eigentlich in die Malersektion gehört hätte, zum außerordentlichen Mitglied. Ihre Aufnahme als ao. Mitglied basierte außerdem auf einem Missverständnis, wonach man angeblich keine Frauen zu ordentlichen Mitgliedern ernennen durfte. Praktische Auswirkung hatte diese Reihung für Frau zum Tobel jedoch keine; 1976 wurde sie mit mehreren weiteren Künstlern, die hauptsächlich kunstgewerblich arbeiteten und auch als ao. Mitglieder aufgenommen worden waren, in die inzwischen geschaffene 4. Sektion der angewandten Kunst übertragen. Diese Sektion wurde in der Hauptversammlung am 2. Dezember 1971 gegründet.